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Neuer Anlauf für “Three Strikes”-Gesetz in Frankreich

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Weiter probieren bis es klappt: Der französische Senat unternimmt einen erneuten Versuch, das “3 strikes”-Gesetz bzw. Loi Hadopi durchzusetzen: Eine leicht veränderte Version des Gesetzes soll die Bedenken des Verfassungsrates ausräumen, die in dem Kappen der Internetverbindung einen zu gravierenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger gesehen haben.

ORF Futurezone berichtet:

Insgesamt sollen, so das Wirtschaftsblatt “Les Echos”, fünf neue Artikel in das Gesetz eingefügt werden. Künftig sollen auf Anweisung der HADOPI, die damit zur reinen Durchreichestelle für Anschuldigungen der Rechteinhaber wird, Schnellgerichte die Filesharer aburteilen, deren Verfahren nicht öffentlich sind.

Den Richtern würden demnach drei Instrumente zur Bestrafung der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer zur Verfügung stehen: die bekannte Kappung des Internet-Anschlusses, wobei der Beschuldigte eine Strafe in Höhe von bis zu 30.000 Euro riskiert, sollte er es wagen, sich bei einem anderen Provider einen Account zu holen. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf war vorgesehen, die gesperrten User in eine Schwarze Liste einzutragen – ein Provider, der einen Kunden auf dieser Liste akzeptiert hätte, wäre bestraft worden.

Nach Angaben der Seite Torrentfreak sollen die Richter außerdem auch Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren für Filesharing verhängen dürfen.

Mit diesem neuen Vorstoß des französischen Senats ist das Gesetz zumindest in Frankreich wieder auf dem Tisch. In den nächsten Wochen wird sich die französische Nationalversammlung erneut darüber verhandeln.

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